Neuigkeiten:

Änderungen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:

Automatik-Führerschein

Jetzt auch Auto mit Handschaltung fahren! Infos gibts hier: Link

Schutzbekleidung bei der Zweiradausbildung

Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motrorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

Mobil: 0171 4471897

Ihre Fahrschule Frank Röhr